Der Energie-Ausweis: Statusbericht und Motivation
Bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden muss ein Energiebedarfsausweis gemäß dem Gebäudeenergiegesetz ausgestellt werden. Ein Energieausweis muss potenziellen Käufern, Mietern, Pächtern oder Leasingnehmern eines bebauten Grundstücks, einer Wohnung oder eines Teileigentums während der Besichtigung vorgelegt und nach der Vertragsunterzeichnung übergeben werden.
Die Kosten für eine Energieberatung können Sie als Hausbesitzer mit einem staatlichen Zuschuss verringern.
Der Energiekennwert
Der sogenannte Energiekennwert ist der wichtigste Teil des Energie-Ausweises. Denn dieser Wert gibt den Energiebedarf Ihres Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr an. Ihr Haus erhält die Farbe Grün bei einem Wert unter 100 – das ist optimal. Rot hingegen deutet auf grobe Mängel hin – in diesem Fall geben Ihnen unsere Energieberater gern hilfreiche Profi-Tipps zur effektiven Sanierung.
So erhalten Sie Bestnoten im Energie-Ausweis
Folgende Sanierungstipps verhelfen Ihrem Haus zu Bestnoten:

Setzen Sie auf eine Heiztechnik mit hohem Wirkungsgrad, wie beispielsweise die bewährte Brennwerttechnik.

Verwenden Sie regenerative Energien wie Holzpellets, Wärmepumpen, Sonnenenergie oder Blockheizkraftwerke.

Dämmen Sie Dach und Gebäudehülle.
Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?
Der Energiebedarfsausweis basiert auf den energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und gibt Auskunft über dessen Energiebedarf.
Wann ist ein Energiebedarfsausweis erforderlich?
• Bei Neubauten
• Bei Umbauten von Gebäuden
• Für bestehende Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.*
Ein Energiebedarfsausweis hilft dabei, den Energieverbrauch eines Gebäudes transparent darzustellen und mögliche Einsparpotenziale zu erkennen.
Der Energieverbrauchsausweis wird auf Grundlage historischer Verbrauchsdaten erstellt und zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes.
Für alle übrigen Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude besteht die Möglichkeit, zwischen einem Energiebedarfs- oder einem Energieverbrauchsausweis zu wählen. Auf Wunsch können auch beide Formen kombiniert werden, um ein umfassenderes Bild der Energieeffizienz des Gebäudes zu erhalten.
• Ausnahmen gelten für Gebäude, die bereits bei Fertigstellung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprachen oder später entsprechend nachgerüstet wurden.
Energie-Ausweis: Ausstellung und Förderungen
Eigentümer von Wohngebäuden müssen seit Januar 2009 einen Energie-Ausweis vorlegen können. Der Ausweis kann von jedem Handwerker, Ingenieur und Architekten ausgestellt werden, welcher die dazu notwendigen Qualifikationen vorweisen kann. Zu möglichen Fördermitteln für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes beraten wir Sie gerne!
Weitere Informationen zum Thema Heizungsmodernisierung finden Sie hier:
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