Photovoltaik-Anlage bei Sonnenuntergang.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördermöglichkeiten für Ihre neue kli­ma­freund­li­che Heizung!

Seit dem 21. Juli 2026 gelten veränderte Bedingungen für die Förderung einer neuen Heizung. Zuschüsse sind für den Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage weiterhin möglich. Dabei kommt es insbesondere auf die eingesetzte Technik, die anrechenbaren förderfähigen Kosten und die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme an.

Aktuelle Förderkonditionen im Blick behalten

💶 Die hohen förderfähigen Kosten nutzen


Für die erste Wohneinheit werden zunächst förderfähige Kosten von bis zu 28.000 € angesetzt. Dieser Höchstbetrag wird zum 1. Februar 2027 erstmals reduziert und sinkt danach halbjährlich um jeweils 750 €.

📉 Entwicklung des Klimabonus beachten


Der derzeitige Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % verringert sich erstmals zum 1. Februar 2027. Anschließend erfolgt halbjährlich eine Reduzierung um jeweils vier Prozentpunkte. Ab 2028 entfällt der Bonus vollständig.

Un­ser Tipp:

Förderbedingungen vorab klären

Welche Förderung für Ihre Heizungsmodernisierung infrage kommt, wird anhand verschiedener Faktoren beurteilt. Dazu zählen Einkommen, Gebäude, Heizsystem und der Zeitpunkt des Antrags. Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, die technischen Voraussetzungen und möglichen Förderoptionen vorab zu klären.

Zwei zufriedene Kunden unterhalten sich mit einem Badberater in einem modernen Büro. Vor ihnen liegen Unterlagen, während sie entspannt und lächelnd die Beratung genießen.

Förderfähige Heiztechnik im Überblick

Im Mittelpunkt der Förderung stehen effiziente Heizungsanlagen sowie Anlagen, die der Heizungsunterstützung dienen. Welche Systeme infrage kommen, richtet sich nach dem jeweiligen Gebäude und der technischen Ausführung.

Wei­te­re Lö­sun­gen

  • Wasserstofffähige Heizungen im förderfähigen Umfang
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Diese Kosten können ebenfalls einbezogen werden

Fachplanung

Aufwendungen für Fachplanung und Baubegleitung können ebenfalls Bestandteil der förderfähigen Kosten sein.

Um­feld­maß­nah­men

Auch vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten können berücksichtigt werden, sofern sie zur Heizungsmodernisierung gehören.

Op­ti­mie­rung

Bei einer neuen Heizung sollte das gesamte Heizsystem, wie etwa die Heizflächen, Regelung, Warmwasserbereitung und Wärmeverteilung im Gebäude, berücksichtigt werden.

Der Ablauf von der Planung bis zur Förderung

  1. Heizkonzept festlegen

    Gemeinsam mit unseren Energie-Experten klären Sie, welches Heizsystem zu Ihrem Gebäude, Wärmebedarf, Budget und Ihren Zielen passt. Auf Grundlage dieser Planung erstellen wir ein Angebot.

  2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung vereinbaren

    Der Antrag auf Förderung muss zwingend gestellt werden, bevor die Maßnahme beginnt. Deshalb darf der Vertrag über Lieferung und Montage der neuen Heizungsanlage erst nach der Förderzusage gültig werden. Dafür enthalten unsere Verträge eine sogenannte aufschiebende Bedingung. Der Vertrag wird somit erst rechtskräftig, wenn die Förderung bestätigt wurde.

  3. Förderantrag stellen und Bestätigung abwarten

    Bevor die Heizungsmodernisierung beauftragt werden kann, muss die Förderung beantragt sein. Der Auftrag kann erst erteilt werden, wenn die Bestätigung des Antrags vorliegt.

  4. Geplante Heizungsanlage installieren

    Nach der Förderzusage kann mit der Umsetzung begonnen werden. Unsere Heizungsprofis installieren anschließend die für Sie geplante Heizungsanlage.

  5. Bestätigung nach Durchführung einreichen und Fördermittel erhalten

    Ist die Maßnahme abgeschlossen, muss die Bestätigung nach Durchführung (BnD) im Förderportal hochgeladen werden. Zusammen damit sind alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, beispielsweise Rechnungen, Zahlungsnachweise und Einkommensnachweise.
     

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Fragen und Antworten zur Heizungsförderung

  • Für welche Heizungsanlagen ist eine Förderung möglich?

    Eine Förderung ist für klimafreundliche Heizsysteme möglich, wenn sie die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Beispiele dafür sind Wärmepumpen, Biomasseheizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz. Welche Lösung sich für Ihr Gebäude eignet und welche Förderung möglich ist, lässt sich im Rahmen einer persönlichen Beratung klären.

  • Weshalb kann sich eine frühzeitige Modernisierung lohnen?

    Ab 2027 werden die aktuell geltenden Förderbedingungen kontinuierlich reduziert.

    Derzeit können für eine Wohneinheit beispielsweise förderfähige Kosten von 28.000 € angesetzt werden. Zum 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag erstmals, anschließend reduziert er sich halbjährlich um jeweils 750 €. Auch der aktuelle Klimabonus von 16 % wird erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um vier Prozentpunkte gesenkt.

    Ein frühzeitiges Vorgehen kann deshalb ermöglichen, die derzeit geltenden Förderbedingungen für die neue Heizung zu nutzen.

  • Beispielrechnung: Welche Förderung könnte für eine neue Heizung möglich sein?

    Welche Förderhöhe tatsächlich erreicht wird, hängt von der persönlichen Situation und den geltenden Förderbausteinen ab.

    Beispiel:

    • Eine Wohneinheit: förderfähige Kosten 28.000 €
    • Grundförderung: 30 %
    • Einkommensbonus: 10 % (Haushaltseinkommen bis 50.000 € bzw. bis 60.000 € mit einem minderjährigen Kind)
    • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

    Möglicher Zuschuss: 15.680 €

  • Welche Auswirkung hat ein Kind auf die Einkommensgrenzen?

    Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt wird die jeweilige Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens einmalig um 10.000 € angehoben.

    Der Einkommensbonus beträgt damit 40 % bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 €, 30 % bei bis zu 50.000 € und 10 % bei bis zu 60.000 €.

  • Wie wird die Förderung bei mehreren Wohneinheiten berechnet?

    Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die erste Wohneinheit förderfähige Kosten von bis zu 28.000 €. Für zusätzliche Wohneinheiten gelten gestaffelte Höchstbeträge: Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es jeweils 15.000 €, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 €.

  • Ist Heizungsförderung auch für Mehrfamilienhäuser vorgesehen?

    Ja. Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern können ebenfalls Heizungsförderung beantragen. Die Höhe der förderfähigen Kosten hängt dabei von der Anzahl der Wohneinheiten und den jeweils geltenden Förderbedingungen ab.

  • Welche Vorteile bietet eine Förderberatung?

    Die Voraussetzungen unterscheiden sich abhängig von Gebäude, Heizsystem und persönlicher Situation. Eine individuelle Förderberatung hilft dabei, geeignete Fördermöglichkeiten zu identifizieren und typische Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.

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Die Entscheidung für ein bestimmtes Heizsystem sollte gut überlegt sein. Mit der kompetenten Hilfe unserer Energie-Experten finden Sie zukunftssichere Lösungen.

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