Dusche

Trinkwasserverordnung: Die Verantwortung fürs Wasser

Um Verbraucher vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Wasser zu schützen, gibt es die Trinkwasserverordnung. Denn im Trinkwasser können u.a. Legionellen auftreten – Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.

 

Adresse und Kontakt

Frick GmbH
Wallbacher Straße 12
89547 Gerstetten

T (0 73 23) 95 16-0
info@frick.eu

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
07:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Samstag:
geschlossen

Seit 2013 ist der Vermieter verpflichtet seinen Mietern mitzuteilen, ob sich im Haus noch Bleileitungen befinden. Der dann geltende, sehr niedrige Bleiwert für Trinkwasser kann jedoch nur durch den Austausch der Bleileitungen erreicht werden.

>Die Verordnung betrifft jeden Hauseigentümer, der im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (wie etwa dem Vermieten) Wasser abgibt. Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses, welches in der Regel mit einer zentralen Warmwasseranlage ausgestattet ist, und andere Wohnungseigentümer, müssen die Verordnung umsetzen.


Pflichten laut Trinkwasserverordnung

Hausbesitzer oder Verwalter haben anschließend für folgende Maßnahmen zu sorgen:
  • Anzeigepflicht:
    Angabe des Bestandes an zentralen Warmwasserbereitungsanlagen sowie von baulichen oder betrieblichen Veränderungen beim Gesundheitsamt.
  • Prüfpflicht:
    Jährliche Entnahme von Wasserproben an repräsentativen Stellen der Anlage durch zugelassene Labore.
  • Aufzeichnungspflicht:
    Aufzeichnung von verwendeten Aufbereitungsstoffen und deren Konzentration in der Anlage. Diese Information muss den Mietern auf Wunsch regelmäßig zugänglich sein.
  • Informationspflicht/Aushangpflicht:
    Informationen über die Ergebnisse zur Qualität des bereitgestellten Trinkwassers müssen den Mietern schriftlich mitgeteilt oder im Haus ausgehängt werden.
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Gesundheitsgefahr durch Legionellen

Gerade Legionellen machen die Trinkwasserverordnung so notwendig. Sie befinden sich in geringen Mengen im Grundwasser und können sich somit auch im Trinkwasser wiederfinden. Warmwasserbereitungsanlagen die auf eine zu geringe Temperatur (30-45 Grad) eingestellt sind oder Wasser welches im Sommer eine Zeit lang in den Rohren gestanden hat werden zum Paradies für krankheitserregende Keime. Und diese können, wenn sie in die Lunge gelangen, die mitunter lebensgefährliche Legionärskrankheit auslösen.
Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt nicht automatisch zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Inhalation z.B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools) kann zur Erkrankung führen. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar.

Ernste Konsequenzen

Sauberes Trinkwasser ist eine Pflicht, die ernst genommen werden sollte. Denn den Mietern gesundheitsgefährdendes Trinkwasser zur Verfügung zu stellen wird mit einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt. Generell gilt das Nichterfüllen der oben genannten Pflichten und die Nichtinstandhaltung der Anlage schon als Ordnungswidrigkeit, die eine hohe Geldbuße nach sich ziehen kann.

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